Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.11.1994 - 2 U 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13118
OLG Oldenburg, 09.11.1994 - 2 U 6/94 (https://dejure.org/1994,13118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.1994 - 2 U 6/94 (https://dejure.org/1994,13118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 1994 - 2 U 6/94 (https://dejure.org/1994,13118)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine genehmigungsfähige Planung innerhalb von 18 Monaten: Kündigungsrecht des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Architektenvertrages bei fehlender Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung? (IBR 1995, 435)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1985 - 23 U 208/84

    Architektenvertrag; Vertrauensverhältnis; Vertrauensmißbrauch; Fristlose

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.1994 - 2 U 6/94
    Wenn der Kläger, abweichend von seiner Vertragspflicht, eine nicht genehmigte Planung erstellte, um den Bauwünschen der Beklagten gerecht zu werden, so hätte er die Beklagte eingehend über das Risiko dieser Planung aufklären und eine Haftung für sich ablehnen oder von der Beklagten einen Gewährleistungsverzicht erwirken müssen (OLG Düsseldorf BauR 1986, 469, 471).
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.1994 - 2 U 6/94
    Unter diesen Umständen steht dem Kläger für seine bis zur Kündigung erbrachten Leistungen kein Honorar zu, weil die Planung wegen der Genehmigungsunfähigkeit für die Beklagte unbrauchbar war (BGH Schäfer-Finnern, Z.3.007, Bl. 7; BGH NJW 1975, 825, 826, OLG Düsseldorf, a.a.O., 472; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 4. Aufl., § 15 Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 9 U 121/09
    Ein im Jahre 1994 und 1995 vor dem SG Lüneburg rechtshängiges Verfahren (Az: S 2 U 6/94) mit dem Ziel einer höheren Verletztenrente sowie von Kfz.-Hilfe endete mit einem gerichtlichen Vergleich vom 24. November 1995, in dem sich die Beklagte verpflichtete, den Kläger erneut zu untersuchen und zu bescheiden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2006 - L 9 U 205/03
    Ein im Jahre 1994 und 1995 vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg rechtshängiges Klageverfahren mit dem Ziel einer höheren Verletztenrentengewährung sowie von Kfz.-Hilfe endete mit gerichtlichem Vergleich vom 24. November 1995, in dem sich die Berufungsbeklagte verpflichtete, den Berufungskläger erneut zu untersuchen und zu bescheiden (Az.: S 2 U 6/94).
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